Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MAVA Marketing Agentur – Abigel Warkentin & Vivien Karam GbR, Friedrich-Deusch-Straße 3, 77933 Lahr/Schwarzwald (nachfolgend „MAVA“).
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von MAVA. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbraucherinnen und Verbrauchern schließen wir auf dieser Grundlage nicht.
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss geltende Fassung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir den Auftrag in Textform bestätigen oder mit der Ausführung beginnen.
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Leistungen, die dort nicht genannt sind, sind nicht geschuldet und werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 3 Leistungen
(1) MAVA erbringt Marketingleistungen, insbesondere Strategie, Branding, Content Creation, Social Media, Print und Gestaltung, Events, Marketing Support sowie Website und Design.
(2) Beratungs- und Betreuungsleistungen sind Dienstleistungen; ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Leistungen mit einem klar abgegrenzten Ergebnis – etwa eine Drucksache oder ein Gestaltungsentwurf – erbringen wir als Werkleistung.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Reichweiten, Platzierungen in Suchmaschinen, Reaktionen von Zielgruppen und Umsatzentwicklungen hängen von Faktoren außerhalb unseres Einflussbereichs ab.
(4) Wir dürfen zur Erfüllung des Auftrags Dritte hinzuziehen, etwa Druckereien, Fotografinnen und Fotografen oder technische Umsetzungspartner. Die Beauftragung erfolgt in unserem Namen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt uns rechtzeitig und vollständig alle Unterlagen, Texte, Bilder, Logos, Daten und Zugänge bereit, die für die Leistung erforderlich sind.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er über die erforderlichen Rechte an den übergebenen Materialien verfügt. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
§ 5 Termine
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung des Kunden, auf Änderungswünschen oder auf Ereignissen außerhalb unseres Einflussbereichs beruhen, verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
§ 6 Korrekturen, Freigabe und Abnahme
(1) Die Zahl der enthaltenen Korrekturschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Ist dort nichts geregelt, sind zwei Korrekturschleifen enthalten. Weitere Korrekturen und Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, rechnen wir nach Aufwand ab.
(2) Vor Drucklegung, Veröffentlichung oder Auslieferung holen wir die Freigabe des Kunden ein. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, insbesondere für Texte, Preise, Zahlen, Kontaktdaten und Rechtschreibung.
(3) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform anzeigt.
(4) Geringfügige, technisch bedingte Farbabweichungen im Druck sowie Abweichungen in der Darstellung auf unterschiedlichen Bildschirmen und in unterschiedlichen Browsern stellen keinen Mangel dar.
§ 7 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) Bei Projekten können wir eine Anzahlung vereinbaren; die Höhe wird im Angebot festgelegt. Laufende Betreuung rechnen wir monatlich ab.
(4) Auslagen und Fremdkosten – etwa Druck, Lizenzen, Material oder Reisekosten – werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Fremdkosten von erheblichem Umfang stimmen wir vorher mit dem Kunden ab.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 8 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an den von uns erbrachten Gestaltungsleistungen die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über; bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
(2) Entwürfe, Varianten und Zwischenergebnisse, die nicht zur Ausführung kommen, bleiben bei uns.
(3) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, eine Bearbeitung der Gestaltung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf unserer vorherigen Zustimmung in Textform.
(4) Für Leistungen Dritter – insbesondere Bildmaterial, Videos und Schriften – gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters. Wir teilen dem Kunden den erworbenen Lizenzumfang mit; eine darüber hinausgehende Nutzung ist vom Kunden selbst zu lizenzieren.
§ 9 Referenznennung
Wir dürfen erbrachte Leistungen unter Nennung des Kundennamens und unter Verwendung des Kundenlogos als Referenz darstellen, sofern der Kunde vorher zugestimmt hat. Eine erteilte Zustimmung kann für die Zukunft widerrufen werden.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
(4) Wir prüfen die von uns erstellten Inhalte nicht auf wettbewerbs-, marken-, urheber- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit. Eine solche Prüfung übernehmen wir nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde; sie bleibt der Rechtsberatung des Kunden vorbehalten.
§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsinterna vertraulich, auch über das Ende des Vertrags hinaus.
(2) Soweit wir für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
Auf unbestimmte Zeit geschlossene Betreuungsverträge können beide Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen sind auch im Kündigungsfall zu vergüten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz. Wir sind daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: August 2026